Mahnantrag
Inhaltsverzeichnis
Ein
Mahnantrag
wird zur Erstellung eines Mahnbescheides gestellt. Er kann entweder in Papierform oder in der heute üblichen elektronischen Form über www.online-mahnantrag.de gestellt werden. Mit dem Mahnantrag verlässt der Gläubiger bzw. sein Vertreter den außergerichtlichen Inkassoprozess und treibt die offenen Forderungen auf gerichtlichem Wege beim Schuldner ein.
Mahnantrag als Start des gerichtlichen Klageverfahrens
Der Mahnantrag ist der erste Schritt für das gerichtliche Klageverfahren genauer: der erste Schritt weg vom außergerichtlichen Verfahren zur Einziehung einer offenen Forderung über den Rechtsweg. Ergebnis eines Mahnantrages ist ein Mahnbescheid. Das Gericht, das den Mahnantrag erhält – im Regelfall sind dies die Amtsgerichte des Wohnorts des Antragstellers – prüft den Mahnantrag nur eingeschränkt inhaltlich. Das heißt, es wird lediglich geprüft, ob die Geltendmachung der Forderung auf diesem Wege statthaft ist und ob der Antrag keine formalen Fehler aufweist. Ob die Beitreibung der offenen Forderung begründet ist oder nicht, prüft das Gericht jedoch nicht.
Monierung – was ist das?
Erkennt das Gericht Fehler bei dem Mahnantrag, so wird es diesen monieren und stoppen. Der Antragsteller hat dann Gelegenheit, den Mahnantrag zu überarbeiten. Nachteilig für den Gläubiger ist hierbei, dass dies zu einer verzögerten Bearbeitung des Mahnantrages führt.
Kosten für einen Mahnantrag
Ein Mahnantrag kostet Geld. Die Höhe der Kosten orientiert sich am Streitwert. Darauf aufbauend wird eine sogenannte 5/10tel-Gebühr berechnet. Eine Übersicht über die Höhe der Kosten findet sich unter: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/gerichtsgebuehr.jsp.
Notwendige Angaben für einen Mahnantrag
Notwendige Angaben für einen Mahnantrag sind im Wesentlichen: Antragsteller, Antragsgegner, Hauptforderung/Zinsen, Auslagen und Nebenforderungen.
Erstellung des Mahnbescheides
Ist der Mahnantrag geprüft, erstellt das Gericht unmittelbar den Mahnbescheid und stellt diesem im Regelfall dem Schuldner direkt zu. Der Schuldner kann dann bezahlen oder gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Dieser Rechtsbehelf steht ihm zu. Wichtig ist für den Schuldner zu erkennen, dass mit der Zustellung des Mahnbescheides das außergerichtliche Verfahren zwangsweise verlassen wurde. Der Schuldner kann sich also von seinen Verpflichtungen nur noch durch Zahlung befreien. Eine außergerichtliche Einigung ist nicht mehr möglich.
Dienstleistungen von Inkassounternehmen beim Mahnantrag
Zum 1. Juli 2008 trat das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft. Bisher mussten Inkassounternehmen für das gerichtliche Mahnverfahren einen Fachanwalt hinzuziehen. Mit der Gesetzesänderung können Inkassounternehmen ein gerichtliches Mahnverfahren – also auch die Erstellung eines Mahnantrages – und die komplette Forderungsvollstreckung selbständig durchführen. Dies gilt jedoch nur für „unstreitige Forderungen“. Für den Gläubiger bringt dies viele Vorteile mit sich. Er hat damit die Möglichkeit, sein gesamtes Forderungsmanagement in eine Hand zu geben.
** Quellen & externe Links:**
http://www.online-mahnantrag.de