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Markiert mit: vollstreckungsbescheid


  • Vollstreckungsbescheid

    Vollstreckungsbescheid Der Vollstreckungsbescheid steht am Ende eines Mahnverfahrens. Wenn sämtliche Bemühungen des Gläubigers – auch außergerichtlicher Art – bzw. auch die Bemühungen des beauftragten Inkassounternehmens erfolglos waren, eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger herbeizuführen, wird auf Grundlage eines Mahnbescheides auf Antrag ein Vollstreckungsbescheid vom Gericht erlassen. Ein Schuldner sollte mit allen Mitteln versuchen, einen Vollstreckungsbescheid zu verhindern, da er für seine Bonität weitreichende Folgen hat und dreißig Jahre lang gültig ist.

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