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  • Verzugsschaden

    Verzugsschaden Als Verzugsschaden (auch “Verzögerungsschaden” genannt) wird der Schaden bezeichnet, der einem Gläubiger aufgrund einer verspäteten Zahlung einer fälligen und durchsetzbaren Forderung durch einen Schuldner (Zahlungsverzug) entsteht. Sowohl in Deutschland, als auch in Österreich ist der Verzugsschaden durch den Schuldner zu ersetzen. Dies umfasst sowohl Zinsen (Verzugszinsen), als auch jegliche weitere Kosten die dem Gläubiges durch den Schuldnerverzug entstehen, z.B. Mahnkosten, die Kosten der Forderungseinziehung durch ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt, Kosten für einen Mahnbescheid, Zinsen und Kosten die dem Gläubiger durch die Inanspruchnahmen eines Bankkredites entstehen.

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