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Offenbarungseid
Offenbarungseid Unter einem Offenbarungseid versteht man eine Versicherung an Eides Statt im Hinblick auf die Vermögensverhältnisse des Schuldners. Der Begriff Offenbarungseid ist eigentlich nicht mehr aktuell, wird heutzutage aber in der Praxis immer noch verwendet. Er stammt aus der Zivilprozessordnung (ZPO) der 1970er Jahre, die mittlerweile in dieser Form nicht mehr gültig ist. Inhaltliche Ausgestaltung des Offenbarungseids Im Rahmen des Offenbarungseides zeigt der Schuldner seine Vermögenslosigkeit an. Hierzu hat er – seit Januar 2013 - ein entsprechendes Vermögensverzeichnis aufzustellen beziehungsweise abzugeben; ein Merkblatt hierzu findet sich unter http://www.