Mahnverfahren
Mahnverfahren Beim Mahnverfahrenin Deutschland unterscheidet man das gerichtliche und das außergerichtliche Mahnverfahren. Zunächst wird der Gläubiger bei einer offenen Forderung versuchen, außergerichtlich die Gelder einzutreiben. Im Regelfall bedient er sich hier eines automatisierten (und EDV-technisch unterstützten) Mahnverfahrens, das nach Fälligkeit der Rechnung und Ausbleiben der Zahlung den Schuldner in fest definierten zeitlichen Abständen (Mahnstufen) mit unterschiedlich deutlich formulierten Schreiben zur Zahlung auffordert. Zahlt der Schuldner auch nach der dritten Mahnung (dem dritten Schreiben) nicht, wird der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren über die Beantragung eines Mahnbescheides in die Wege leiten.