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  • Mahnung

    Mahnung Eine Mahnung ist die Aufforderung zu einer Geldzahlung. Sie basiert auf einer fälligen Forderung. Rein rechtlich gerät allerdings der Schuldner auch ohne Mahnung, sondern auch schon gem. §§ 283 und 285 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit der Forderung bzw. bei Vertragsablauf/Fristablauf, in Verzug. Nach Auffassung der Gerichte ist die Mahnreife einer Forderung dann auf jeden Fall erreicht, „wenn [eine] ernstliche und endgültige Erfüllungsverweigerung durch den Schuldner“ existiert (vgl. Palandt/Heinrichs § 284, 4a und Schneider JurBüro 61, 410-415).

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