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Markiert mit: mahngebühr


  • Mahngebühren

    Mahngebühren Der Begriff Mahngebührenunterliegt keiner einheitlichen Definition. Er kann in der Praxis daher unterschiedlich ausgelegt werden. Üblicherweise wird jedoch eine beim Mahnungsversand auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagene (Auslagen-)Pauschale als Mahngebühr bzw. Mahnkosten bezeichnet. Manchmal werden auch Inkassokosten bzw. Inkassogebühren als Mahngebühren bezeichnet. Im Gegensatz zu den gesetzlich eindeutig geregelten Kosten für Inkassounternehmen und Rechtsanwälte ist die Höhe der Auslagen für den Versand von Mahnungen nicht gesetzlich vorgegeben. Grundsätzlich ist zwischen Mahngebühren und Verzugszinsen zu unterscheiden.

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