Inkasso ohne Mahnung - ist dies erlaubt?
Inkasso ohne Mahnung - ist dies erlaubt? Prinzipiell ist der Versand einer Mahnung keine Voraussetzungfür die Übergabe einer Forderung ins Inkasso oder in das gerichtliche Mahnverfahren. Üblicherweise werden jedoch häufig Mahnungen oder Zahlungserinnerungen versendet um die offene bzw. überfällige Forderung zunächst kostengünstig für den Schuldner auf außergerichtlichem Wege einzufordern. Dies ist jedoch nicht zwingend notwendig - ein Inkassokann auch ohne den vorherigen Versand einer Mahnung erfolgen, wenn die Forderung fällig ist.