Kann ich von eCollect verlangen, meine Abwehrkosten zu erstatten?
Kann ich von eCollect verlangen, meine Abwehrkosten zu erstatten? Der Anspruch auf Erstattung von Kosten für die Aufklärung einer Inkassoangelegenheit gegen die eCollect AG ist unberechtigt. Wenn Sie sich auf Tatsachen berufen, die Sie als Adressat der Forderung entlasten können, müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen bzw. sich diese von der zuständigen Dienstelle beschaffen lassen. Etwaige anfallende Kosten, die damit verbunden sind, haben Sie selbst zu tragen.
Prüfung der Rechtmäßigkeit von Forderungen Die eCollect AG handelt ausschließlich im Auftrag des Gläubigers.