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Fälligkeitsdatum
Fälligkeitsdatum Unter dem Fälligkeitsdatum versteht man den Tag an dem eine Forderung rechtlich durchsetzbar wird. Das Fälligkeitsdatum ergibt sich entweder aus den zwischen Gläubiger und Schuldner vereinbarten Vertragskonditionen (z.B. bei Dauerschuldverhältnissen) oder aus der Rechnung selbst. Das Fälligkeitsdatum der Rechnung ist jedoch nicht der letzte Tag der Zahlungsfrist. Räumt ein Gläubiger dem Schuldner eine Zahlungsfrist von zehn Tagen ein, so hat der Schuldner ab dem Fälligkeitsdatum zehn Tage Zeit, die Rechnung einzuzahlen.