Recht auf Vergessenwerden (GDPR / DSGVO)
Wird eine offene Forderung nicht beglichen, steht dem Gläubiger das Recht zu, ein Inkassounternehmen mit der Forderungsdurchsetzung zu beauftragen. Zur
Datenverarbeitung Sales- und Marketing (DSGVO)
Im Folgenden erhalten Sie alle relevanten Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sales- und Marketingprozess nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO
Aufgrund der nach DSGVO neu definierten Erlaubnisnormen ist eCollect AG berechtigt, Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung vorvertraglicher Massnahmen, die auf
Vorschriften der neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Unter Einhaltung der Vorschriften der neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird eCollect AG als Inkassounternehmen nach wie vor mit der Einziehung
Forderungsmanagement nach der neuen DSGVO
Als Inkassodienstleister handelt eCollect AG eigenverantwortlich im Rahmen der mit unseren Auftraggebern festgelegten vertraglichen Bedingungen. Sie tritt dabei im Verhältnis
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