Datenverarbeitung Sales- und Marketing (DSGVO)
Datenverarbeitung Sales- und Marketing (DSGVO) Im Folgenden erhalten Sie alle relevanten Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sales- und Marketingprozess nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Informationen gemäss Art. 14 DSGVO Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserer ersten Kontaktaufnahme möchten wir Sie nachstehend gemäss Art. 14 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten durch eCollect AG informieren. Identität des Verantwortlichen eCollect AG, Neuhofstrasse 21, 6340 Baar, ZG, Schweiz Kontaktdaten des Ansprechpartners für Datenschutz Sie erreichen den zuständigen Ansprechpartner für Datenschutz unter: support@ecollect.
Forderungsmanagement nach der neuen DSGVO
Wie verarbeitet eCollect Daten im Sinne der neuen DSGVO? Als Inkassodienstleister handelt eCollect AG eigenverantwortlich im Rahmen der mit unseren Auftraggebern festgelegten vertraglichen Bedingungen. Sie tritt dabei im Verhältnis zu ihnen nicht als Auftragsverarbeiter, sondern als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO auf. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unsererseits aufgrund gesetzlicher Erlaubnisnormen. Sämtliche Datenbestände bei eCollect AG werden ausschliesslich zentral auf unseren Servern an einem sicheren Standort in der Schweiz aufbewahrt. Sie werden durch den Einsatz eines eigenen Systems sowie eine Reihe von Sicherheitsmassnahmen hinreichend gesichert.
Vorschriften der neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Wie werden Daten nach dem neuen europäischen Datenschutz verarbeitet? Unter Einhaltung der Vorschriften der neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird eCollect AG als Inkassounternehmen nach wie vor mit der Einziehung von offenen Forderungen beauftragt und dabei rechtmässig personenbezogene Daten verarbeiten. Die Verarbeitung durch eCollect AG erfolgt zwecks der Erfüllung seitens unserer Auftraggeber abgeschlossener Verträge und somit zur Geltendmachung deren Rechtsansprüche. In diesem Fall können sich Schuldner auf ihr Recht auf Vergessenwerden nicht berufen und die Löschung ihrer personenbezogenen Daten nicht verlangen, da diese im Rahmen der Forderungseinziehung benötigt werden.