Wie storniere ich Forderungen, die ich an die eCollect AG übergebene habe?
Inhaltsverzeichnis
Es kann vorkommen, dass Sie eine Forderung zur Betreibung an die eCollect AG übergeben, diese dann aber zeitnah stornieren müssen. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, den Vorgang kostenfrei zu stornieren. Entscheidend sind die Gründe für die Stornierung: Schildern Sie uns die konkreten Umstände, die Sie zur Stornierung veranlassen per E-Mail an support@ecollect.net. Wir unternehmen dann die notwendigen Schritte, um den Fall schnellstmöglich abzuschließen und abzurechnen.
Maßgeschneiderte Bearbeitung Ihrer Stornierungsfälle
Wir haben natürlich Verständnis dafür, dass bei der Komplexität heutiger Geschäftsvorgänge Fehler bei der Übergabe von Forderungen zur Betreibung unterlaufen können und kommen deswegen unseren Auftraggebern stets entgegen. Um solche Angelegenheiten schnell und mit geringen Aufwand für die Kreditoren zu regeln, machen wir uns zu Beginn eines Geschäftsverhältnisses immer mit den spezifischen Regelungen der Kreditor-Organisation vertraut. Unsere Kommunikation-Teams sind immer auf dem neusten Stand: Sie kennen die aktuellen AGBs sowie Widerrufs-, Kündigungs- und Wiedergabe-Richtlinien jedes einzelnen Auftraggebers. Diese Kenntnisse sind die Grundlage bei der Bearbeitung von Widersprüchen und bei der Stornierung von fehlerhaften Vorgängen.
Gläubiger, die unsere RESTful-API nutzen, verfügen über die Möglichkeit, Fälle selbst zu stornieren. Hierfür nehmen Sie eine Statusänderung vor und leiten die stornierungsrelevanten Informationen an uns weiter.
Kostenfreie Stornierung von Forderungen – wann ist das möglich?
Es gibt ganz unterschiedliche Gründe, warum eine unberechtigte Forderung versehentlich in den Collection-Prozess übergeben wird: Man übersieht eine Zahlung des Kunden oder kann diese nicht zuordnen, eine fristgemäße Kündigung des Kunden wurde nicht ordnungsgemäß vermerkt, eine Ware wurde vom Kunden zurückgesandt, aber falsch inventarisiert. All das sind im Geschäftsalltag häufige Vorkommnisse.
In den folgenden Fällen können Sie als Gläubiger Forderungen bei der eCollect AG in kostenfrei stornieren:
Ihr Kunde hat vor der Übergabe der Forderung an eCollect bereits bezahlt
Eine nicht oder falsch zugeordnete Zahlung Ihres Kunden lässt sich oft im Rahmen des Beitreibungsprozesses identifizieren. Wenn Ihr Kunde nach Erhalt unserer Schreiben den Anspruch erhebt, bereits bezahlt zu haben, fordern wir die entsprechenden Nachweise per E-Mail. Danach leiten wir diese an Sie weiter, damit Sie die Transaktion überprüfen können.
Sie haben die Forderung versehentlich an eCollect übergeben
Falls Ihr Kunde der Forderung mit dem Argument widerspricht, dass er den Vertrag rechtzeitig gekündigt hat, fordern wir zunächst die Kündigungsbestätigung. So können wir selbst überprüfen, ob Ihre Rahmenbedingungen eingehalten wurden, bzw. ob die Forderung sich auf Restverbindlichkeiten aus einem gekündigten Vertrag bezieht, ob die Kündigung rechtsgültig ist oder es sich tatsächlich um eine falsche Übergabe handelt. Bei Warenrücksendungen muss Ihr Kunde den Rücksendebeleg vorlegen, damit sein Widerspruch bearbeitet wird. Wir leiten diesen nach Erhalt direkt an Sie zur Überprüfung weiter.
Vorsicht: Ihr Kunde nimmt mit Ihnen im Verlauf der Forderungsbetreibung Kontakt auf Sollte Ihr Kunde im Rahmen des Beitreibungsprozesses Sie anstatt der eCollect AG kontaktieren, bitten wir Sie, nicht selbst zu antworten: Mit der Übergabe sind wir der offizielle Ansprechpartner in dieser Angelegenheit. In solchen Fällen sollten Sie die Nachricht des Kunden einfach per E-Mail an uns weiterleiten.
Zahlungseingang auf Ihrem Konto nach der Übergabe an eCollect (Direktzahlungen)
Bitte geben Sie uns unverzüglich per E-Mail Bescheid, wenn Sie nach der Übergabe in den Collection-Prozess eine Zahlung des Kunden auf Ihr Konto feststellen. Dabei sind folgende Informationen von essenzieller Bedeutung:
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Wurde die Zahlung vor der Übergabe der Forderung an eCollect getätigt? – Bitte genaues Datum der Überweisung angeben
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Wurde die Zahlung in vollem Umfang getätigt? – Bitte die Höhe des festgestellten Betrags angeben
Sollte der Kunde erst nach der Aufnahme des Inkassoverfahrens und dem Erhalt der Inkasso-Schreiben der eCollect AG bei Ihnen die Hauptforderung begleichen, kann die Akte nicht ohne Weiteres geschlossen werden: Viele Debitoren versuchen die Inkassokosten auf diese Weise zu umgehen, dürfen es laut Gesetz jedoch nicht, da sie für den Verzugsschaden verantwortlich sind.
Wenn der Kunde die Hauptforderung (oder ein Teil davon) bei Ihnen bezahlt, werden wir den Betrag von der eCollect-Akte abziehen, der Inkassoprozess läuft jedoch weiter. Wir informieren den Debitoren über die bestehende Restforderung (Kosten eCollect, etc.) und fordern diese im Anschluss ein.